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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Bandenwerbung
von: Manni ()
Datum: 12.05.2017

Guten Morgen,

ich habe in einem ihrer Dokumente gelesen, dass die Bandenwerbung der Vermögensverwaltung unter gewissen Umständen zuzuordnen ist. Auch im Steuerwegweiser steht das so drin.

Nun habe ich das Amt der Vorgängerin übernommen. In den Verträgen zur Bandenwerbung werden 19% MWST ausgewiesen, sodass in den Rechnungen bislang auch immer mit MWST fakturiert wurde. Ich würde unsere Bandenwerbung jedoch eher als steuerfreie Vermögensverwaltung betrachten.

Der Vertrag enthält folgenden Passus:

"Der Verein gestattet dem Vertragspartner das Anbringen einer Spannplane aus wetterbeständigem
Material am Zaun des Sportgeländes.
Die Werbung hat eine Höhe von 0,75m und eine Länge von 3,00m.
Der Vertragspartner hat die Werbefläche selbst zu beschaffen; der Verein wird diese anbringen."

Kann ich künftig die Rechnungen ohne MWST berechnen. Also wenn es vorher 100€ inkl. 19 % waren, dass ich dann einfach 100€ (ohne MWST) berechne. Wenn Vermögensverwaltung, muss ich dann erst alle Bandenwerbungsverträge abändern und den Vertragspartnern zuschicken?

Für eine kurze Antwort vielen DANK.

Re: Bandenwerbung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.05.2017

Eine Vermögensverwaltung läge nur vor, wenn die Verwertung des Werberechts an den Banden insgesamt (!) einen selbstständigen Unternehmer übertragen wird.
Wenn der Werbekunde direkt beim Verein bucht, liegt keine Vermögensverwaltung vor.

Re: Bandenwerbung
von: Manni ()
Datum: 14.05.2017

Super danke!