Re: Aus-/Fortbildungskosten FÜL
von: Ninja2907 ()
Datum: 15.05.2017
Gilt das generell? Also sollten wir die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, ist es völlig egal, ob ich etwas im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb buche?
Ich hatte Sie schon einmal gefragt, ob Aufwandsentschädigungen, die für FÜL anfallen, wenn der Kurs kostenlos ist, im ideellen Bereich gebucht werden müssen und Sie haben das bejaht. Da dort die Vorsteuer ja auch keine Rolle spielt, könnte ich das dann genauso gut im Zweckbetrieb buchen? Oder habe ich Sie jetzt falsch verstanden? Und ich muss sehr wohl eine Trennung vornehmen - nur nicht ganz so genau?
Viele Grüße
Edited 1 time(s). Last edit at 15.05.2017 by Ninja2907.