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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Manni schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Morgen, > > ich habe in einem ihrer Dokumente gelesen, dass > die Bandenwerbung der Vermögensverwaltung unter > gewissen Umständen zuzuordnen ist. Auch im > Steuerwegweiser steht das so drin. > > Nun habe ich das Amt der Vorgängerin übernommen. > In den Verträgen zur Bandenwerbung werden 19% MWST > ausgewiesen, sodass in den Rechnungen bislang auch > immer mit MWST fakturiert wurde. Ich würde unsere > Bandenwerbung jedoch eher als steuerfreie > Vermögensverwaltung betrachten. > > Der Vertrag enthält folgenden Passus: > > "Der Verein gestattet dem Vertragspartner das > Anbringen einer Spannplane aus wetterbeständigem > Material am Zaun des Sportgeländes. > Die Werbung hat eine Höhe von 0,75m und eine Länge > von 3,00m. > Der Vertragspartner hat die Werbefläche selbst zu > beschaffen; der Verein wird diese anbringen." > > Kann ich künftig die Rechnungen ohne MWST > berechnen. Also wenn es vorher 100€ inkl. 19 % > waren, dass ich dann einfach 100€ (ohne MWST) > berechne. Wenn Vermögensverwaltung, muss ich dann > erst alle Bandenwerbungsverträge abändern und den > Vertragspartnern zuschicken? > > Für eine kurze Antwort vielen DANK.
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