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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verkauf von Waren
von: Caspar ()
Datum: 07.12.2016

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

unser Verein möchte ab dem neuen Jahr Waren an Mitglieder verkaufen, die von diesen häufig und regelmäßig benötigt werden (Vereinskleidung, Aufnäher, Liederbücher). Der Hintergedanke ist hier, dass der Verein durch größere Bestellungen im Vergleich zu Einzelbestellungen Portokosten spart und Rabatte erhält. Die Waren sollen dann zu diesen Preisen (also abzgl. Rabatten) nicht-gewinnorientiert und ausschließlich an Vereinsmitglieder verkauft werden. Geschätzter Umsatz ca. 1.000-1.500 Euro pro Jahr.

Hierzu haben sich nun einige Fragen ergeben:

1.) Ist in jedem Fall von einem wirtschaftlichen GB auszugehen?

2.) Wir führen am Jahresende bisher nur eine EÜR durch. Wenn ich nun in einem GJ für 500 € Waren einkaufe und einen Umsatz in Höhe von 300 € erwirtschafte, würde sich ein Verlust von 200 € ergeben, was im Falle eine wirtschaftl. GB wohl als problematisch anzusehen wäre. Ausweg wäre hier, ein (aktives) Bestandskonto "Waren" zu führen, und über ein Erfolgskonto Bestandsveränderungen (-mehrung oder -minderung) zu erfassen. So wäre immer mind. ein ausgeglichenes Ergebnis möglich. Allerdings wäre das dann keine EÜR mehr im klassischen Sinne. Ist es dennoch möglich, prinzipiell eine EÜR durchzuführen, und im wirtschaftlichen GB das hier vorgeschlagene Verfahren (über Bestandsveränderungen). Da wir ja sowieso eine Vermögensaufstellung anfertigen, und dort dann den Warenbestand entsprechend mit erfassen, hoffe ich, dass es keine Probleme gibt - oder doch?

3.) Da wir wegen der geringen Umsätze/Einnahmen diverse Grenzen nicht erreichen, nehme ich an, dass wir uns wegen Steuern (Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer) keine Gedanken machen müssen? Also auch in dem Sinne, dass wir die Brutto-Rechnungsbeträge einbuchen (keine Vorsteuer) und die Waren ohne Ausweisung und Verbuchung der USt. verkaufen?

4.) Einige Mitglieder haben schon verlauten lassen, dass sie dann gerne nicht mehr benötigte Kleidung etc. "zur Verfügung stellen" möchten (unentgeltlich, die wir dann aber zu Sonderpreisen verkaufen können). Falls es sich um einen wirtschaftl. GB (siehe 1.) handelt (wovon ich ausgehe), sind das ja KEINE Spenden. Soweit, so gut - meine Frage aber: wie verbuche ich diese "Geschenke"? Am Jahresende bei der Inventur über "Warenbestand an Bestandsveränderung"?. Das hieße dann wohl, dass der Wert der Geschenke einen Ertrag darstellt und entsprechend den Gewinn erhöht oder den Verlust mindert, oder?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!!
Caspar

Re: Verkauf von Waren
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.12.2016

> 1.) Ist in jedem Fall von einem wirtschaftlichen GB auszugehen?

Ja, allein wegen der Konkurrenz zu anderen Anbietern.

< Wenn ich nun in einem GJ für 500 € Waren einkaufe und einen Umsatz in Höhe von 300 € erwirtschafte, würde sich ein Verlust von 200 € ergeben, was im Falle eine wirtschaftl. GB wohl als problematisch anzusehen wäre.

Wenn der Verlust sich so erklärt und im Folgejahr wieder ausgeglichen wird, gibt es da keine Bedenken.


> Da wir wegen der geringen Umsätze/Einnahmen diverse Grenzen nicht erreichen, nehme ich an, dass wir uns wegen Steuern (Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer) keine Gedanken machen müssen? Also auch in dem Sinne, dass wir die Brutto-Rechnungsbeträge einbuchen (keine Vorsteuer) und die Waren ohne Ausweisung und Verbuchung der USt. verkaufen?

Das ist richtig. Sie müssen aber bei der Umsatzsteuer die Gesamtumsätze des Vereins berücksichtigen, nicht nur die des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

> Falls es sich um einen wirtschaftl. GB (siehe 1.) handelt (wovon ich ausgehe), sind das ja KEINE Spenden. Soweit, so gut - meine Frage aber: wie verbuche ich diese "Geschenke"?

Es handelt sich in der Tat um einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Außerdem geht man bei Altkleidern regelmäßig davon aus, dass sie nur noch einen Kilowert besitzen.
Die Schenkung der Kleidung wird gar nicht verbucht, weil keine Aufwendungen dadurch anfallen und grundsätzlich nach Anschaffungskosten gebucht wird (die hier Null sind).