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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > > 1.) Ist in jedem Fall von einem wirtschaftlichen > GB auszugehen? > > Ja, allein wegen der Konkurrenz zu anderen > Anbietern. > > < Wenn ich nun in einem GJ für 500 € Waren > einkaufe und einen Umsatz in Höhe von 300 € > erwirtschafte, würde sich ein Verlust von 200 € > ergeben, was im Falle eine wirtschaftl. GB wohl > als problematisch anzusehen wäre. > > Wenn der Verlust sich so erklärt und im Folgejahr > wieder ausgeglichen wird, gibt es da keine > Bedenken. > > > > Da wir wegen der geringen Umsätze/Einnahmen > diverse Grenzen nicht erreichen, nehme ich an, > dass wir uns wegen Steuern (Umsatz-, > Körperschafts- und Gewerbesteuer) keine Gedanken > machen müssen? Also auch in dem Sinne, dass wir > die Brutto-Rechnungsbeträge einbuchen (keine > Vorsteuer) und die Waren ohne Ausweisung und > Verbuchung der USt. verkaufen? > > Das ist richtig. Sie müssen aber bei der > Umsatzsteuer die Gesamtumsätze des Vereins > berücksichtigen, nicht nur die des > steuerpflichtigen wirtschaftlichen > Geschäftsbetriebs > > > Falls es sich um einen wirtschaftl. GB (siehe > 1.) handelt (wovon ich ausgehe), sind das ja KEINE > Spenden. Soweit, so gut - meine Frage aber: wie > verbuche ich diese "Geschenke"? > > Es handelt sich in der Tat um einen > steuerpflichtigen wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb. Außerdem geht man bei > Altkleidern regelmäßig davon aus, dass sie nur > noch einen Kilowert besitzen. > Die Schenkung der Kleidung wird gar nicht > verbucht, weil keine Aufwendungen dadurch anfallen > und grundsätzlich nach Anschaffungskosten gebucht > wird (die hier Null sind).
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