Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung
: Forum Vereinsknowhow
Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Caspar schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > unser Verein möchte ab dem neuen Jahr Waren an > Mitglieder verkaufen, die von diesen häufig und > regelmäßig benötigt werden (Vereinskleidung, > Aufnäher, Liederbücher). Der Hintergedanke ist > hier, dass der Verein durch größere Bestellungen > im Vergleich zu Einzelbestellungen Portokosten > spart und Rabatte erhält. Die Waren sollen dann zu > diesen Preisen (also abzgl. Rabatten) > nicht-gewinnorientiert und ausschließlich an > Vereinsmitglieder verkauft werden. Geschätzter > Umsatz ca. 1.000-1.500 Euro pro Jahr. > > Hierzu haben sich nun einige Fragen ergeben: > > 1.) Ist in jedem Fall von einem wirtschaftlichen > GB auszugehen? > > 2.) Wir führen am Jahresende bisher nur eine EÜR > durch. Wenn ich nun in einem GJ für 500 € Waren > einkaufe und einen Umsatz in Höhe von 300 € > erwirtschafte, würde sich ein Verlust von 200 € > ergeben, was im Falle eine wirtschaftl. GB wohl > als problematisch anzusehen wäre. Ausweg wäre > hier, ein (aktives) Bestandskonto "Waren" zu > führen, und über ein Erfolgskonto > Bestandsveränderungen (-mehrung oder -minderung) > zu erfassen. So wäre immer mind. ein > ausgeglichenes Ergebnis möglich. Allerdings wäre > das dann keine EÜR mehr im klassischen Sinne. Ist > es dennoch möglich, prinzipiell eine EÜR > durchzuführen, und im wirtschaftlichen GB das hier > vorgeschlagene Verfahren (über > Bestandsveränderungen). Da wir ja sowieso eine > Vermögensaufstellung anfertigen, und dort dann den > Warenbestand entsprechend mit erfassen, hoffe ich, > dass es keine Probleme gibt - oder doch? > > 3.) Da wir wegen der geringen Umsätze/Einnahmen > diverse Grenzen nicht erreichen, nehme ich an, > dass wir uns wegen Steuern (Umsatz-, > Körperschafts- und Gewerbesteuer) keine Gedanken > machen müssen? Also auch in dem Sinne, dass wir > die Brutto-Rechnungsbeträge einbuchen (keine > Vorsteuer) und die Waren ohne Ausweisung und > Verbuchung der USt. verkaufen? > > 4.) Einige Mitglieder haben schon verlauten > lassen, dass sie dann gerne nicht mehr benötigte > Kleidung etc. "zur Verfügung stellen" möchten > (unentgeltlich, die wir dann aber zu Sonderpreisen > verkaufen können). Falls es sich um einen > wirtschaftl. GB (siehe 1.) handelt (wovon ich > ausgehe), sind das ja KEINE Spenden. Soweit, so > gut - meine Frage aber: wie verbuche ich diese > "Geschenke"? Am Jahresende bei der Inventur über > "Warenbestand an Bestandsveränderung"?. Das hieße > dann wohl, dass der Wert der Geschenke einen > Ertrag darstellt und entsprechend den Gewinn > erhöht oder den Verlust mindert, oder? > > Vielen Dank für Ihre Hilfe!! > Caspar
www.vereinsknowhow.de
.