Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Erfassung von Spenden
von: Holger ()
Datum: 29.09.2016

Hallo und guten Morgen Herr Rostock Pfeiffer,

Ich habe eine Frage zur Buchführung. Wir sind ein neu gegründeter gemeinnütziger Verein und können nach meinem Verständnis erst einmal die Buchführung über eine Einnahme und Ausgabe Übersicht führen. Werden Spenden hier ebenfalls erfasst, wenn ein Unternehmer auf die Bezahlung einer Rechnung gegen eine Spendenbescheinigung verzichtet? Muss zusätzlich ein Spendenbuch geführt werden?

Weiter würde mich interessieren wie folgender Sachverhalt steuerlich zu erfassen ist. Firma x erbringt eine Leistung 600 Euro brutto. Auf die Rechnungsbegleichung wird gegen Spendenbescheinigung verzichtet. Wir würden gerne das Firmenlogo auf der Homepage verlinken. Wir müssen wir das zu welchem wert steuerlich erfassen und wo ?

Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihr Unterstützung.

Viele Grüße, Holger

Re: Erfassung von Spenden
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.09.2016

Werden Spenden hier ebenfalls erfasst, wenn ein Unternehmer auf die Bezahlung einer Rechnung gegen eine Spendenbescheinigung verzichtet? Muss zusätzlich ein Spendenbuch geführt werden?

# Ja, es wird (indirekt) die Kostenminderung als Einnahme gebucht. Wenn eine Spendenbescheinigung vorliegt, kann man den Beleg ja nicht ignorieren. Auch die nicht bezahlte Rechnung wird also gebucht

Firma x > erbringt eine Leistung 600 Euro brutto. Auf die Rechnungsbegleichung wird gegen
Spendenbescheinigung verzichtet. Wir würden gerne das Firmenlogo auf der Homepage verlinken. Wir
müssen wir das zu welchem wert steuerlich erfassen und wo ?

# Wenn als Gegenleistung auf den Spender verlinkt wird, liegt eine konkrete Werbeleistung vor und damit keine Spende mehr. Wenn nicht anders vereinbart (entsprechende Vereinbarung über Werbeleistung und daneben eine Spende), fällt die Zahlung komplett in den steuerpflichtigen Bereich.