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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Werden Spenden hier ebenfalls erfasst, wenn ein > Unternehmer auf die Bezahlung einer Rechnung > gegen eine Spendenbescheinigung verzichtet? Muss > zusätzlich ein Spendenbuch geführt werden? > > # Ja, es wird (indirekt) die Kostenminderung als > Einnahme gebucht. Wenn eine Spendenbescheinigung > vorliegt, kann man den Beleg ja nicht ignorieren. > Auch die nicht bezahlte Rechnung wird also > gebucht > > Firma x > erbringt eine Leistung 600 Euro brutto. > Auf die Rechnungsbegleichung wird gegen > Spendenbescheinigung verzichtet. Wir würden gerne > das Firmenlogo auf der Homepage verlinken. Wir > müssen wir das zu welchem wert steuerlich > erfassen und wo ? > > # Wenn als Gegenleistung auf den Spender verlinkt > wird, liegt eine konkrete Werbeleistung vor und > damit keine Spende mehr. Wenn nicht anders > vereinbart (entsprechende Vereinbarung über > Werbeleistung und daneben eine Spende), fällt die > Zahlung komplett in den steuerpflichtigen Bereich.
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