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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Übergang Zweckbetrieb / Wirtschaftlicher Geschätsbetrieb
von: vereinsmayer ()
Datum: 09.06.2016

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

mir geht gerade eine hypothetische Frage durch den Kopf:

Ein Sportverein möchte ein Sportfest veranstalten.

Es gebe den sportlichen Anteil (mit Ustfreien Einnahmen und Kosten im Zweckbetrieb) und einen wirtschaftlichen Anteil in der Bewirtung mit Wareneinkauf und Warenverkauf.

Wenn in diesem Verein nun sportliche Veranstaltungen als "Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe" gelten:
Darf man aus den Kosten der sportlichen Veranstaltung dann Vorsteuer ziehen, auch wenn sonst keine Umsätze/Einnahmen erzielt werden? Oder muss man trotzdem unterscheiden, wo Umsätze erzielt wurden, so dass Vorsteuer nur dort geltend machen kann, wo Umsätze erzielt wurden?

Re: Übergang Zweckbetrieb / Wirtschaftlicher Geschätsbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.06.2016

Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22b UStG setzt keinen Zweckbetrieb voraus. Befreit sind also auch die Sportveranstaltungen eines gemeinnützigen Sportvereins, die nach § 67a AO steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind. Es ist also kein Vorsteuerabzug möglich.