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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
vereinsmayer schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > mir geht gerade eine hypothetische Frage durch den > Kopf: > > Ein Sportverein möchte ein Sportfest > veranstalten. > > Es gebe den sportlichen Anteil (mit Ustfreien > Einnahmen und Kosten im Zweckbetrieb) und einen > wirtschaftlichen Anteil in der Bewirtung mit > Wareneinkauf und Warenverkauf. > > Wenn in diesem Verein nun sportliche > Veranstaltungen als "Wirtschaftliche > Geschäftsbetriebe" gelten: > Darf man aus den Kosten der sportlichen > Veranstaltung dann Vorsteuer ziehen, auch wenn > sonst keine Umsätze/Einnahmen erzielt werden? Oder > muss man trotzdem unterscheiden, wo Umsätze > erzielt wurden, so dass Vorsteuer nur dort geltend > machen kann, wo Umsätze erzielt wurden?
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