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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22b UStG > setzt keinen Zweckbetrieb voraus. Befreit sind > also auch die Sportveranstaltungen eines > gemeinnützigen Sportvereins, die nach § 67a AO > steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe > sind. Es ist also kein Vorsteuerabzug möglich.
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