Übergang Zweckbetrieb / Wirtschaftlicher Geschätsbetrieb
von: vereinsmayer ()
Datum: 09.06.2016
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
mir geht gerade eine hypothetische Frage durch den Kopf:
Ein Sportverein möchte ein Sportfest veranstalten.
Es gebe den sportlichen Anteil (mit Ustfreien Einnahmen und Kosten im Zweckbetrieb) und einen wirtschaftlichen Anteil in der Bewirtung mit Wareneinkauf und Warenverkauf.
Wenn in diesem Verein nun sportliche Veranstaltungen als "Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe" gelten:
Darf man aus den Kosten der sportlichen Veranstaltung dann Vorsteuer ziehen, auch wenn sonst keine Umsätze/Einnahmen erzielt werden? Oder muss man trotzdem unterscheiden, wo Umsätze erzielt wurden, so dass Vorsteuer nur dort geltend machen kann, wo Umsätze erzielt wurden?