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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Abzugssteuer für ausländischer Künstler
von: kizu ()
Datum: 01.06.2016

Hallo,

bei Gagen für ausländische Musiker und Künstler ist man als Verein verpflichtet, die Abzugsteuer von 20% zu kürzen und ans deutsche Finanzamt abzuführen.

Wie sieht das mit Vorträgen, Seminaren aus? In dem es also ausschließlich um eine lehrende Tätigkeit geht? Müssen wir dann vom Honorar ebenfalls die 20 % abziehen und abführen?

Hat es einen Einfluss auf die Abzugssteuer, wenn der Vortrag vom Verein kommerziell verwertet wird? (Referent erhält keine Gewinnbeteiligung)

Re: Abzugssteuer für ausländischer Künstler
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.06.2016

Nein, es geht nur um unterhaltende Darbietungen:

"Eine Darbietung i.S. des § 50 a Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn etwas aufgeführt, gezeigt oder vorgeführt wird, z.B. Ausstellungen, Konzerte, Theateraufführungen, Shows, Turniere oder Wettkämpfe. Dabei kommt es weniger auf den Status des Vergütungsgläubigers als Künstler, Sportler oder Artist an, als vielmehr auf den unterhaltenden Charakter der Darbietung. Der Begriff Darbietung ist weit zu verstehen; auch nichtöffentliche Auftritte und Studioaufnahmen für Film, Funk, Fernsehen oder zur Herstellung von Bild- und Tonträgern fallen hierunter. Zu den unterhaltenden Darbietungen gehören z.B. Talkshows, Quizsendungen, besonders choreographisch gestaltete Modenschauen sowie Feuerwerke und Lasershows. Hingegen zählen wissenschaftliche Vorträge und Seminare nicht dazu."
BMF, Schreiben vom 25.11.2010, IV C 3 - S 2303/09/10002