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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > bei Gagen für ausländische Musiker und Künstler > ist man als Verein verpflichtet, die Abzugsteuer > von 20% zu kürzen und ans deutsche Finanzamt > abzuführen. > > Wie sieht das mit Vorträgen, Seminaren aus? In dem > es also ausschließlich um eine lehrende Tätigkeit > geht? Müssen wir dann vom Honorar ebenfalls die 20 > % abziehen und abführen? > > Hat es einen Einfluss auf die Abzugssteuer, wenn > der Vortrag vom Verein kommerziell verwertet wird? > (Referent erhält keine Gewinnbeteiligung)
www.vereinsknowhow.de
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