Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vorstand als Selbstständige
von: markus ()
Datum: 10.05.2016

Unser Vorstand (vom Kleingartenverein) stellt sich auf den Standpunkt, dass die Mitglieder des Vorstandes als Selbstständige beschäftigt sind. Dadurch will er umgehen das Beiträge für Steuern und Sozialversicherung abgeführt werden müssen. Die Vorstandsvergütungen liegen über der Ehrenamtspauschale (über 1000.-€ pro Person und Jahr).
Ist das einfach möglich? Die Satzung sieht keine Möglichkeit vor das der Vorstand sich selbst beauftragen kann. Der Vorstand handelt auch nicht nur im Sinne des täglichen Geschäfts (z.B.: eingehende Rechnungen anweisen), sondern ändert bisherige Reglungen (z.B.: Wasserabstellen, Müllentsorgung) und behandelt auch, in letzter Vereinsinstanz, Ausschlüsse von Mitgliedern und die Rechtsstreitigkeiten danach. Ich bin der Meinung, dass es keinen gültigen Auftrag dazu geben kann bzw. der Umfang der Tätigkeiten von einem Selbstständigen nicht ausgeführt werden kann. Das solche Tätigkeiten nur von Beschäftigten des Vereins ausgeführt werden können. Dadurch fallen natürlich Steuern und Sozialversicherung an.
Habe ich Recht? Ob eine Statusabfrage beim Sozialversicherungsträger durchgeführt wurde weiß ich nicht. Diese Reglung gibt es schon sehr lange, wahrscheinlich schon immer. Kann der Vorstand zu einer Statusabfrage gezwungen werden? Kann ich das auch machen ohne im Vorstand zu sitzen? Ich sorge mich als Mitglied und bin durch das Vereinseigentum auch ein potentiell Geschädigter.

Viele Dank
Markus

Re: Vorstand als Selbstständige
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.05.2016

Das Bundessozialgericht sieht das anders, weil Vorstandsmitglieder regelmäßig den Weisungen der Mitgliederversammlung unterliegen. Die Weisungsbindung ist aber ein zentrales Kriterium für eine abhängige Beschäftigung. Dass ein Vorstandsmitglied selbständig tätig ist ist, ist deswegen die sehr untypische Ausnahme.
Ob der Vorstand vergütet werden darf und wer das genehmigt, ist eine andere Frage.
Wenn die Satzung keine Vergütung erlaubt, ist die Bezahlung nach § 27 (3) BGB ausgeschlossen. Selbst ein Beschluss der MV reicht dann nicht aus. Der Vorstand handelt widerrechtlich und macht sich schadenersatzpflichtig.