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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das Bundessozialgericht sieht das anders, weil > Vorstandsmitglieder regelmäßig den Weisungen der > Mitgliederversammlung unterliegen. Die > Weisungsbindung ist aber ein zentrales Kriterium > für eine abhängige Beschäftigung. Dass ein > Vorstandsmitglied selbständig tätig ist ist, ist > deswegen die sehr untypische Ausnahme. > Ob der Vorstand vergütet werden darf und wer das > genehmigt, ist eine andere Frage. > Wenn die Satzung keine Vergütung erlaubt, ist die > Bezahlung nach § 27 (3) BGB ausgeschlossen. Selbst > ein Beschluss der MV reicht dann nicht aus. Der > Vorstand handelt widerrechtlich und macht sich > schadenersatzpflichtig.
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