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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
markus schrieb: ------------------------------------------------------- > Unser Vorstand (vom Kleingartenverein) stellt sich > auf den Standpunkt, dass die Mitglieder des > Vorstandes als Selbstständige beschäftigt sind. > Dadurch will er umgehen das Beiträge für Steuern > und Sozialversicherung abgeführt werden müssen. > Die Vorstandsvergütungen liegen über der > Ehrenamtspauschale (über 1000.-€ pro Person und > Jahr). > Ist das einfach möglich? Die Satzung sieht keine > Möglichkeit vor das der Vorstand sich selbst > beauftragen kann. Der Vorstand handelt auch nicht > nur im Sinne des täglichen Geschäfts (z.B.: > eingehende Rechnungen anweisen), sondern ändert > bisherige Reglungen (z.B.: Wasserabstellen, > Müllentsorgung) und behandelt auch, in letzter > Vereinsinstanz, Ausschlüsse von Mitgliedern und > die Rechtsstreitigkeiten danach. Ich bin der > Meinung, dass es keinen gültigen Auftrag dazu > geben kann bzw. der Umfang der Tätigkeiten von > einem Selbstständigen nicht ausgeführt werden > kann. Das solche Tätigkeiten nur von Beschäftigten > des Vereins ausgeführt werden können. Dadurch > fallen natürlich Steuern und Sozialversicherung > an. > Habe ich Recht? Ob eine Statusabfrage beim > Sozialversicherungsträger durchgeführt wurde weiß > ich nicht. Diese Reglung gibt es schon sehr lange, > wahrscheinlich schon immer. Kann der Vorstand zu > einer Statusabfrage gezwungen werden? Kann ich das > auch machen ohne im Vorstand zu sitzen? Ich sorge > mich als Mitglied und bin durch das > Vereinseigentum auch ein potentiell Geschädigter. > > Viele Dank > Markus
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