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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Körperschafts- und Gewerbesteuer
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 09.05.2016

Hallo,

in unserem Verein gibt es buchhalterisch einen ideellen Bereich sowie verschiedene Projekte (Zweckbetrieb) und einen kleinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

In den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb buchen wir z.B, Erlöse aus Anzeigenschaltungen. Diese Anzeigen gehören eigentlich in die Projekte des Zweckbetriebes, sind zur Finanzierung dieser Projekte notwendig. Aber wegen der Steuer werden sie dann zum Jahresabschluss in den GB gebucht.

Nun gibt es ein Problem: duch diese Anzeigen u.ä. machen wir im GB Gewinn, obwohl wir ja eigentlich keinen haben (insgesamt ist alles ausgeglichen - das was buchhalterisch im GB Gewinn ist, ist Verlust in den Projekten). Wir müssten also KSt und GewSt zahlen, ohne dafür die Mittel zu haben. Oder muss die KSt- und GewSt-Meldung über alle Bereich des Vereins (oder zumindest den Zweckbetrieb und GB) erfolgen?

Vielen Dank!

Re: Körperschafts- und Gewerbesteuer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.05.2016

Überschreiten Sie denn die Umsatzfreigrenze?
Dann wäre die nächste Option, denn Gewinn zu pauschalieren.

Steuerpflichtig ist er aber. Werbeeinnahmen sind keine Erträge den Zweckbetriebs.

Re: Körperschafts- und Gewerbesteuer
von: vereinsmayer ()
Datum: 09.05.2016

Seid ihr überhaupt in einer Größenordnung, dass Umsatzsteuer anfällt bzw. erhoben wird?

Wenn eure gesamten steuerpflichtigen Bruttoumsätze im Vorjahr unter 17.500,- lagen (und in diesem Jahr 50.000,- voraussichtlich nicht übersteigen werden), dann wärt ihr - sofern ihr nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet habt - schon raus.

Falls ja, dann habt ihr bei der KSt und der GewSt noch eine höhere Umsatzfreigrenze - das sind 35.000,- Bruttoumsatz aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben.

Und selbst dann ist nur der Gewinn zu versteuern - und da habt ihr noch mal einen Freibetrag von 5.000,-.
Also wenn ihr dann 5.000,- Gewinn macht, zahlt ihr 0,- KSt bzw. GewSt.
Bei 5.100,- müsstet ihr dann für die 100,- über dem Freibetrag KSt und GewSt zahlen.

Also als kleiner Verein mit kleinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb muss man schon ganz ordentlich schuften, um überhaupt Körperschaftsteuer zahlen zu dürfen...

Re: Körperschafts- und Gewerbesteuer
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 11.05.2016

Danke, die Grenze schau ich mir noch mal an.
Was heißt denn pauschalieren. bzw. was muss man da genau machen?

Re: Körperschafts- und Gewerbesteuer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.05.2016

Nach § 64 Abs. 6 Abgabenordnung kann bei Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit einschließlich Zweckbetrieben stattfindet, der Besteuerung ein Gewinn von 15 Prozent der Einnahmen zugrunde gelegt werden.
Das wäre hier der Fall.
Diese Gewinnpauschalierung wird mit der Steuererklärung vorgenommen (entsprechende Felder im Formular Gem 1).

Re: Körperschafts- und Gewerbesteuer
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 12.05.2016

vielen Dank,

das hilft mir auf jeden Fall erst einmal weiter.