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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
vereinsmayer schrieb: ------------------------------------------------------- > Seid ihr überhaupt in einer Größenordnung, dass > Umsatzsteuer anfällt bzw. erhoben wird? > > Wenn eure gesamten steuerpflichtigen Bruttoumsätze > im Vorjahr unter 17.500,- lagen (und in diesem > Jahr 50.000,- voraussichtlich nicht übersteigen > werden), dann wärt ihr - sofern ihr nicht auf die > Kleinunternehmerregelung verzichtet habt - schon > raus. > > Falls ja, dann habt ihr bei der KSt und der GewSt > noch eine höhere Umsatzfreigrenze - das sind > 35.000,- Bruttoumsatz aus allen wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieben. > > Und selbst dann ist nur der Gewinn zu versteuern - > und da habt ihr noch mal einen Freibetrag von > 5.000,-. > Also wenn ihr dann 5.000,- Gewinn macht, zahlt ihr > 0,- KSt bzw. GewSt. > Bei 5.100,- müsstet ihr dann für die 100,- über > dem Freibetrag KSt und GewSt zahlen. > > Also als kleiner Verein mit kleinem > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb muss man schon > ganz ordentlich schuften, um überhaupt > Körperschaftsteuer zahlen zu dürfen...
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