Re: Körperschafts- und Gewerbesteuer
von: vereinsmayer ()
Datum: 09.05.2016
Seid ihr überhaupt in einer Größenordnung, dass Umsatzsteuer anfällt bzw. erhoben wird?
Wenn eure gesamten steuerpflichtigen Bruttoumsätze im Vorjahr unter 17.500,- lagen (und in diesem Jahr 50.000,- voraussichtlich nicht übersteigen werden), dann wärt ihr - sofern ihr nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet habt - schon raus.
Falls ja, dann habt ihr bei der KSt und der GewSt noch eine höhere Umsatzfreigrenze - das sind 35.000,- Bruttoumsatz aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben.
Und selbst dann ist nur der Gewinn zu versteuern - und da habt ihr noch mal einen Freibetrag von 5.000,-.
Also wenn ihr dann 5.000,- Gewinn macht, zahlt ihr 0,- KSt bzw. GewSt.
Bei 5.100,- müsstet ihr dann für die 100,- über dem Freibetrag KSt und GewSt zahlen.
Also als kleiner Verein mit kleinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb muss man schon ganz ordentlich schuften, um überhaupt Körperschaftsteuer zahlen zu dürfen...