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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vereinsbus
von: Caspar ()
Datum: 04.05.2016

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

unser Verein (EÜR, bisher ideeller Bereich und VV) hat sich vor kurzem einen Vereinbus angeschafft. Dieser wird fast ausschließlich für die satzungsgemäßen Vereinszwecke benutzt. Da er dann aber auch relativ oft ungenutzt herumsteht und sich kaum rechnet (hohe Fixkosten), soll er auch an Vereinsmitglieder und einen (vorab) festgelegten Kreis gegen eine Pauschale vermietet werden, um etwas Einnahmen zu erzielen: man denke an einen Umzug eines Vereinsmitgliedes, aber auch an die Nutzung durch den Förderverein unseres Vereines oder an die Nutzung durch andere Vereine auf einer vereinsübergreifenden Veranstaltung, an der wir auch selbst teilnehmen. In keinem Fall soll die Möglichkeit der Vermietung beworben oder veröffentlicht werden.

Daraus ergeben sich jetzt für uns folgende Fragen:

1. Wie verhält sich dies mit den Vereinsbereichen? Die satzungsgemäße Nutzung ist wohl im ideellen Bereich zu verorten. Wo aber die anderen, angesprochenen Nutzungen durch a) Mitglieder, b) Förderverein, c) andere Vereine auf Großveranstaltungen? Können die dort generierten Einnahmen der VV zugerechnet werden, oder gehören sie zu einem Zweckbetrieb (oder gar wirtsch. Geschäftsbetrieb)?

2. Da sich die Einnahmen in einem sehr überschaubaren Rahmen bewegen werden, entfällt für diese Nutzungen wahrscheinlich eine USt-Pflicht, oder?

3. Können die Fixkosten und Kosten für Reparaturen etc. des Busses am Jahresende "einfach" im Verhältnis zu den entsprechenden Kilometerleistungen der einzelnen Bereiche auf die Bereiche aufgeteilt werden?

4. Die Anschaffungskosten haben wir voll dem ideellen Bereich zugeordnet (wie gesagt: dafür wurde der Bus angeschafft und fast ausschließlich genutzt) - ist das in Ordnung?

Wir sind bestrebt, das Ganze (eben weil wir ein kleinerer Verein sind und die Einnahmen aus Fremdnutzung vorr. kaum 1000 € übersteigen werden) möglichst einfach zu halten. Vielleicht haben Sie dafür Hinweise, für die wir Ihnen vorab danken!

Re: Vereinsbus
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.05.2016

1. Wo aber die anderen, angesprochenen Nutzungen durch a) Mitglieder, b) Förderverein, c) andere Vereine auf Großveranstaltungen? Können die dort generierten Einnahmen der VV zugerechnet werden, oder gehören sie zu einem Zweckbetrieb (oder gar wirtsch. Geschäftsbetrieb)?

Die entgeltliche Überlassung des Busses ist immer ein steuerpflichtiger wirtschaftlcher Geschäftsbetrieb. Vermögensverwaltung bei Sachvermögen gibt es nur bei Immobilienüberlassung.
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2. Da sich die Einnahmen in einem sehr überschaubaren Rahmen bewegen werden, entfällt für diese Nutzungen wahrscheinlich eine USt-Pflicht, oder?

Es gilt die Kleinunternehmergrenze.
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3. Können die Fixkosten und Kosten für Reparaturen etc. des Busses am Jahresende "einfach" im Verhältnis zu den entsprechenden Kilometerleistungen der einzelnen Bereiche auf die Bereiche aufgeteilt werden?

Das wäre sicher ein angemessener Aufteilungsschlüssel
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4. Die Anschaffungskosten haben wir voll dem ideellen Bereich zugeordnet (wie gesagt: dafür wurde der Bus angeschafft und fast ausschließlich genutzt) - ist das in Ordnung?

Der Bus wird ja abgeschrieben. Die Anschafftungskosten werden also in der Gewinnermittlung erst über die nächsten Jahre berücksichtigt. Die Afa-Raten werden dabei genau wie die laufenden Kosten aufgeteilt. Da keine steuerlichen Folgen entstehen wird das dem Finanzamt aber recht egal sein.
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Steuerlich gibt es keine Folgen, weil ja weder die Kleinunternehmergrenze noch die Umsatzfreigrenze überschritten wird. Also ingesamt einfach zu handhaben.

Re: Vereinsbus
von: Caspar ()
Datum: 06.05.2016

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

haben Sie vielen Dank für die ausführliche, informative und prompte Antwort, aus der sich zwei Rückfragen ergeben, da wir bisher mit der Handhabung eines wirtschaftlichen GB keine Erfahrungen haben:

1. Sind wir dazu verpflichtet, auf den Rechnungen, die wir für die Fremdnutzung des Busses ausstellen, unsere Steuernummer und einen Passus die Kleinunternehmergrenze betreffend (etwa Verweis auf §19 UStG) anzugeben?

2. Bei einigen Modellrechnungen mit dem geplanten Aufteilungsschlüssel hat der wirtschaftliche GB stets einen Verlust erwirtschaftet. Dies ist unseres Wissens nach ja gemeinnützigkeitsschädlich und dringend zu vermeiden. Es mutet paradox an, weil ja durch eine Drittnutzung eigentlich zusätzliche Einnahmen zur Deckung des Busses generiert werden sollen. Der Verlust ergibt sich bei der wenigen Fremdnutzung durch die hohen Fixkosten - zumindest, wenn man diese kilometermäßige aufteilt. Wäre auch denkbar und möglich, dass die Fixkosten tageweise aufgeteilt werden, wobei jeder Tag, an dem der Bus nicht bewegt wird, dem ideellen Bereich zugerechnet wird (weil er für diesen angeschafft und für diesen immer zuerst "bereitsteht")? Mit einem Beispiel: wird der Bus an insg. 10 Tagen im Jahr fremdgenutzt, so werden diese 10 Tage für die Anteilsberechnung an den Fixkosten des wirtschaftl. GB angesetzt, dagegen 355 Tage für den ideell. Bereich. Bei den variablen Kosten würden wir das allerdings nach wie vor km-abhängig machen.

Vielen Dank und viele Grüße!

Re: Vereinsbus
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.05.2016

1. Sind wir dazu verpflichtet, auf den Rechnungen, die wir für die Fremdnutzung des Busses ausstellen, unsere Steuernummer und einen Passus die Kleinunternehmergrenze betreffend (etwa Verweis auf §19 UStG) anzugeben?

Nein, § 14 UStG verlangt das nur für Steuerbefreiungen. Die Kleinunternehmerregelung ist aber keine Steuerbefreiung in diesem Sinn.

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Bei einigen Modellrechnungen mit dem geplanten Aufteilungsschlüssel hat der wirtschaftliche GB stets einen Verlust erwirtschaftet. Dies ist unseres Wissens nach ja gemeinnützigkeitsschädlich und dringend zu vermeiden....

Ein Verlust ist dann kein Problem, wenn er sich aus Abschreibungen auf gemischt genutzte Wirtschaftsgüter ergibt. Das ist hier der Fall. Oder bleibt sogar nach Abzug der Abschreibungen noch ein Verlust? Dann muss die Miete erhöht werden.