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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Caspar schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > haben Sie vielen Dank für die ausführliche, > informative und prompte Antwort, aus der sich zwei > Rückfragen ergeben, da wir bisher mit der > Handhabung eines wirtschaftlichen GB keine > Erfahrungen haben: > > 1. Sind wir dazu verpflichtet, auf den Rechnungen, > die wir für die Fremdnutzung des Busses > ausstellen, unsere Steuernummer und einen Passus > die Kleinunternehmergrenze betreffend (etwa > Verweis auf §19 UStG) anzugeben? > > 2. Bei einigen Modellrechnungen mit dem geplanten > Aufteilungsschlüssel hat der wirtschaftliche GB > stets einen Verlust erwirtschaftet. Dies ist > unseres Wissens nach ja gemeinnützigkeitsschädlich > und dringend zu vermeiden. Es mutet paradox an, > weil ja durch eine Drittnutzung eigentlich > zusätzliche Einnahmen zur Deckung des Busses > generiert werden sollen. Der Verlust ergibt sich > bei der wenigen Fremdnutzung durch die hohen > Fixkosten - zumindest, wenn man diese > kilometermäßige aufteilt. Wäre auch denkbar und > möglich, dass die Fixkosten tageweise aufgeteilt > werden, wobei jeder Tag, an dem der Bus nicht > bewegt wird, dem ideellen Bereich zugerechnet wird > (weil er für diesen angeschafft und für diesen > immer zuerst "bereitsteht")? Mit einem Beispiel: > wird der Bus an insg. 10 Tagen im Jahr > fremdgenutzt, so werden diese 10 Tage für die > Anteilsberechnung an den Fixkosten des > wirtschaftl. GB angesetzt, dagegen 355 Tage für > den ideell. Bereich. Bei den variablen Kosten > würden wir das allerdings nach wie vor km-abhängig > machen. > > Vielen Dank und viele Grüße!
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