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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Wo aber die anderen, angesprochenen Nutzungen > durch a) Mitglieder, b) Förderverein, c) andere > Vereine auf Großveranstaltungen? Können die dort > generierten Einnahmen der VV zugerechnet werden, > oder gehören sie zu einem Zweckbetrieb (oder gar > wirtsch. Geschäftsbetrieb)? > > Die entgeltliche Überlassung des Busses ist immer > ein steuerpflichtiger wirtschaftlcher > Geschäftsbetrieb. Vermögensverwaltung bei > Sachvermögen gibt es nur bei > Immobilienüberlassung. > ------- > > 2. Da sich die Einnahmen in einem sehr > überschaubaren Rahmen bewegen werden, entfällt für > diese Nutzungen wahrscheinlich eine USt-Pflicht, > oder? > > Es gilt die Kleinunternehmergrenze. > ------- > > 3. Können die Fixkosten und Kosten für Reparaturen > etc. des Busses am Jahresende "einfach" im > Verhältnis zu den entsprechenden > Kilometerleistungen der einzelnen Bereiche auf die > Bereiche aufgeteilt werden? > > Das wäre sicher ein angemessener > Aufteilungsschlüssel > ------- > > 4. Die Anschaffungskosten haben wir voll dem > ideellen Bereich zugeordnet (wie gesagt: dafür > wurde der Bus angeschafft und fast ausschließlich > genutzt) - ist das in Ordnung? > > Der Bus wird ja abgeschrieben. Die > Anschafftungskosten werden also in der > Gewinnermittlung erst über die nächsten Jahre > berücksichtigt. Die Afa-Raten werden dabei genau > wie die laufenden Kosten aufgeteilt. Da keine > steuerlichen Folgen entstehen wird das dem > Finanzamt aber recht egal sein. > ------- > > Steuerlich gibt es keine Folgen, weil ja weder die > Kleinunternehmergrenze noch die Umsatzfreigrenze > überschritten wird. Also ingesamt einfach zu > handhaben.
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