Re: Vereinsbus
von: Caspar ()
Datum: 06.05.2016
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
haben Sie vielen Dank für die ausführliche, informative und prompte Antwort, aus der sich zwei Rückfragen ergeben, da wir bisher mit der Handhabung eines wirtschaftlichen GB keine Erfahrungen haben:
1. Sind wir dazu verpflichtet, auf den Rechnungen, die wir für die Fremdnutzung des Busses ausstellen, unsere Steuernummer und einen Passus die Kleinunternehmergrenze betreffend (etwa Verweis auf §19 UStG) anzugeben?
2. Bei einigen Modellrechnungen mit dem geplanten Aufteilungsschlüssel hat der wirtschaftliche GB stets einen Verlust erwirtschaftet. Dies ist unseres Wissens nach ja gemeinnützigkeitsschädlich und dringend zu vermeiden. Es mutet paradox an, weil ja durch eine Drittnutzung eigentlich zusätzliche Einnahmen zur Deckung des Busses generiert werden sollen. Der Verlust ergibt sich bei der wenigen Fremdnutzung durch die hohen Fixkosten - zumindest, wenn man diese kilometermäßige aufteilt. Wäre auch denkbar und möglich, dass die Fixkosten tageweise aufgeteilt werden, wobei jeder Tag, an dem der Bus nicht bewegt wird, dem ideellen Bereich zugerechnet wird (weil er für diesen angeschafft und für diesen immer zuerst "bereitsteht")? Mit einem Beispiel: wird der Bus an insg. 10 Tagen im Jahr fremdgenutzt, so werden diese 10 Tage für die Anteilsberechnung an den Fixkosten des wirtschaftl. GB angesetzt, dagegen 355 Tage für den ideell. Bereich. Bei den variablen Kosten würden wir das allerdings nach wie vor km-abhängig machen.
Vielen Dank und viele Grüße!