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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rechnungsbuchung für Herbstfest
von: Monika V. ()
Datum: 28.04.2016

Hallo,
Wir sind mit unseren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben umsatzsteuerpflichtig und geben USt-Voranmeldungen ab. Wie verhält es sich mit Rechnungen für Einkäufe, die im 1. Qu und 2. Qu. getätigt wurden (Sonderangebote) für ein Fest im 3. Qu.?
Bei entsprechender Verbuchung für die USt-Voranmeldungen gäbe es jetzt USt-Erstattungen und im 3. Quartal eine entsprechend hohe Nachzahlung.
Bisherige Handhabung vor meiner Zeit als Kassier war eine Verbuchung aller Rechnungen und Einnahmen dieses Festes komplett im Herbst und die entsprechende Abführung der USt.-Differenz. Ich meine, ich muss strikt quartalskonform buchen, auch wenn das USt-Erstattungen im 1. und 2. Quartal und entsprechend höhere USt.-Abführungen im 3. Quartal bedeutet.
Liege ich richtig oder können unterjährig über die QuartalsVoranmeldungen hinweg für so ein Fest Einnahmen und Ausgaben gesammelt werden?
Danke schon mal im Voraus.

Re: Rechnungsbuchung für Herbstfest
von: vereinsmayer ()
Datum: 28.04.2016

Monika V. schrieb:
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> Hallo,
> Wir sind mit unseren wirtschaftlichen
> Geschäftsbetrieben umsatzsteuerpflichtig und geben
> USt-Voranmeldungen ab. Wie verhält es sich mit
> Rechnungen für Einkäufe, die im 1. Qu und 2. Qu.
> getätigt wurden (Sonderangebote) für ein Fest im
> 3. Qu.?
> Bei entsprechender Verbuchung für die
> USt-Voranmeldungen gäbe es jetzt USt-Erstattungen
> und im 3. Quartal eine entsprechend hohe
> Nachzahlung.
> Bisherige Handhabung vor meiner Zeit als Kassier
> war eine Verbuchung aller Rechnungen und Einnahmen
> dieses Festes komplett im Herbst und die
> entsprechende Abführung der USt.-Differenz. Ich
> meine, ich muss strikt quartalskonform buchen,
> auch wenn das USt-Erstattungen im 1. und 2.
> Quartal und entsprechend höhere USt.-Abführungen
> im 3. Quartal bedeutet.
> Liege ich richtig oder können unterjährig über die
> QuartalsVoranmeldungen hinweg für so ein Fest
> Einnahmen und Ausgaben gesammelt werden?
> Danke schon mal im Voraus.

Eigentlich muss man Umsätze zum Zeitpunkt der Entstehung in der Voranmeldung angeben.

Du hast doch sogar einen Vorteil, wenn Du zuerst eine Rückerstattung bekommst und anschließend eine entsprechend höhere Vorauszahlung leistest.

Das Geld aus der Rückerstattung könntest Du dann theoretisch zunächst ein halbes (bzw. viertel) Jahr zinsbringend anlegen.