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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
vereinsmayer schrieb: ------------------------------------------------------- > Monika V. schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Hallo, > > Wir sind mit unseren wirtschaftlichen > > Geschäftsbetrieben umsatzsteuerpflichtig und > geben > > USt-Voranmeldungen ab. Wie verhält es sich mit > > Rechnungen für Einkäufe, die im 1. Qu und 2. > Qu. > > getätigt wurden (Sonderangebote) für ein Fest > im > > 3. Qu.? > > Bei entsprechender Verbuchung für die > > USt-Voranmeldungen gäbe es jetzt > USt-Erstattungen > > und im 3. Quartal eine entsprechend hohe > > Nachzahlung. > > Bisherige Handhabung vor meiner Zeit als > Kassier > > war eine Verbuchung aller Rechnungen und > Einnahmen > > dieses Festes komplett im Herbst und die > > entsprechende Abführung der USt.-Differenz. Ich > > meine, ich muss strikt quartalskonform buchen, > > auch wenn das USt-Erstattungen im 1. und 2. > > Quartal und entsprechend höhere > USt.-Abführungen > > im 3. Quartal bedeutet. > > Liege ich richtig oder können unterjährig über > die > > QuartalsVoranmeldungen hinweg für so ein Fest > > Einnahmen und Ausgaben gesammelt werden? > > Danke schon mal im Voraus. > > Eigentlich muss man Umsätze zum Zeitpunkt der > Entstehung in der Voranmeldung angeben. > > Du hast doch sogar einen Vorteil, wenn Du zuerst > eine Rückerstattung bekommst und anschließend eine > entsprechend höhere Vorauszahlung leistest. > > Das Geld aus der Rückerstattung könntest Du dann > theoretisch zunächst ein halbes (bzw. viertel) > Jahr zinsbringend anlegen.
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