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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Monika V. schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > Wir sind mit unseren wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieben umsatzsteuerpflichtig und geben > USt-Voranmeldungen ab. Wie verhält es sich mit > Rechnungen für Einkäufe, die im 1. Qu und 2. Qu. > getätigt wurden (Sonderangebote) für ein Fest im > 3. Qu.? > Bei entsprechender Verbuchung für die > USt-Voranmeldungen gäbe es jetzt USt-Erstattungen > und im 3. Quartal eine entsprechend hohe > Nachzahlung. > Bisherige Handhabung vor meiner Zeit als Kassier > war eine Verbuchung aller Rechnungen und Einnahmen > dieses Festes komplett im Herbst und die > entsprechende Abführung der USt.-Differenz. Ich > meine, ich muss strikt quartalskonform buchen, > auch wenn das USt-Erstattungen im 1. und 2. > Quartal und entsprechend höhere USt.-Abführungen > im 3. Quartal bedeutet. > Liege ich richtig oder können unterjährig über die > QuartalsVoranmeldungen hinweg für so ein Fest > Einnahmen und Ausgaben gesammelt werden? > Danke schon mal im Voraus.
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