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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ski Tagesausfahrt
von: AleFin ()
Datum: 19.04.2016

Guten Morgen, ein Sportverein unternimmt eine Tagesfahrt. Teilneher Vereinsmitglieder , aber auch Nicht-Mitglieder wären möglich. Jeder Teilnehmer bezahlt z.B. 50 € an den Verein für Busfahrt, Skipass und eine Wurstsemmel. Der Verein bezahlt die Rechnungen an das Busunternehmen, den Liftbetrieb und die Metzgerei.
Wie müssen diese Vorgänge verbucht werden?
Vielen DAnk im Voraus.

Re: Ski Tagesausfahrt
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.04.2016

Es handelt sich um eine Sportreise? Dann sind die Zahlungen der Teilnehmer (auch Nichtmitglieder) Einnahmen des Zweckbetriebs Sportliche Veranstaltung. Die Wurstsemmel kann sicher als Nebenleistung genauso verbuchen.

Re: Ski Tagesausfahrt
von: AleFin ()
Datum: 19.04.2016

Ich würde als die Einnahmen (50 € je Teilnehmer ) im SKR 49 auf # 5050 Einnahmen aus Sportreisen buchen. Fällt hierbei Umsatzsteuer an?

Und die Kosten für Bus/Lift und Semmeln auf #5545 Sonstige Kosten der Veranstaltung.

Ist das dann so richtig?

Re: Ski Tagesausfahrt
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.04.2016

Ganz richtig.
Die Teilnahmegebühren für sportliche Veranstaltungen sind nach § 4 Nr. 22b UStG umsatzsteuerbefreit. Das gilt auch für die Nebenleistung, die das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt.

Re: Ski Tagesausfahrt
von: AleFin ()
Datum: 19.04.2016

Vielen Dank Herr Pfeffer, was täte ich nur ohne Sie und Vereinsknowhow

Re: Ski Tagesausfahrt
von: AleFin ()
Datum: 19.04.2016

Und nochmal:
Also die Teilnehergebühren sind nach § 4 Nr. 22b UStG umsatzsteuerfrei, die Einnahmen für Bus, Lift und Verpflegung als Nebenleistung ebenfalls.

Kann ich dann trotzdem für die Rechnung vom Busunternehme, die Rechnung für den Lift und die Rechnung der Metzgerei die Vorsteuer in Abzug bringen?

Re: Ski Tagesausfahrt
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.04.2016

Nein, ohne Umsatzbesteuerung kein Vorsteuerabzug.

Re: Ski Tagesausfahrt
von: AleFin ()
Datum: 19.04.2016

ich verstehe, jedoch frage ich mich wie man das in der Praxis abgrenzt. Hier bei der Skiausfahrt ist das ja einfach. Dein Einnahmen stehen unmittelbar die Ausgben gegenüber. Aber wir ist das dann ich für einen Sportkurs dessen Einnahmen ustfrei sind Sportbedarf kaufe oder für einen Spieltag dessen Eintrittsgelder ustfrei sind Werbeaufwendungen anfallen. Darf dann von diesen Aufwendungen auch keine Vorsteuer gezogen werden.

Re: Ski Tagesausfahrt
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.04.2016

Für einen Sportkurs dessen Einnahmen ustfrei sind, gilt das Gleiche.

Re: Ski Tagesausfahrt
von: vereinsmayer ()
Datum: 22.04.2016

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Es handelt sich um eine Sportreise? Dann sind die
> Zahlungen der Teilnehmer (auch Nichtmitglieder)
> Einnahmen des Zweckbetriebs Sportliche
> Veranstaltung. (...)

Darf ich dazu eine Frage stellen:

Wenn nun an der Fahrt/Sportreise nur jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren teilnähmen - könnte man die Sportreise dann auch als Jugendarbeit ansehen und dem ideellen Bereich zuordnen?

Vielen Dank im Voraus.

Re: Ski Tagesausfahrt
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.04.2016

Ideeller Bereich wäre es (egal wie alt die Teilnehmer sind), wenn keine Einnahmen erzielt werden. Das ist aber bei Teilnahmegebühren nicht der Fall.

Re: Ski Tagesausfahrt
von: vereinsmayer ()
Datum: 22.04.2016

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ideeller Bereich wäre es (egal wie alt die
> Teilnehmer sind), wenn keine Einnahmen erzielt
> werden. Das ist aber bei Teilnahmegebühren nicht
> der Fall.

Vielen Dank für die Antwort.

Im Endeffekt ist es wohl eh Jacke wie Hose, da zum einen steuerfrei und zum anderen Verluste im ideellen Bereich und im Zweckbetrieb mit allen Mitteln des Vereins ausgeglichen werden können.

Trotzdem gut zu wissen, wie man es richtig zuordnet. Vielen Dank.