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Steuern und Buchführung
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AleFin schrieb: ------------------------------------------------------- > Und nochmal: > Also die Teilnehergebühren sind nach § 4 Nr. 22b > UStG umsatzsteuerfrei, die Einnahmen für Bus, Lift > und Verpflegung als Nebenleistung ebenfalls. > > Kann ich dann trotzdem für die Rechnung vom > Busunternehme, die Rechnung für den Lift und die > Rechnung der Metzgerei die Vorsteuer in Abzug > bringen?
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