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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ganz richtig. > Die Teilnahmegebühren für sportliche > Veranstaltungen sind nach § 4 Nr. 22b UStG > umsatzsteuerbefreit. Das gilt auch für die > Nebenleistung, die das steuerliche Schicksal der > Hauptleistung teilt.
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