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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rechnungen über 150€ auf Mitglied des Vereins lautend
von: Monika Völkl ()
Datum: 08.04.2016

Hallo Herr Pfeffer,
In unserem Verein wird seit Einführung des wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Gastronomie auf zwei Jahrmärkten) ein Teil der Ware bei SelGros und Metro bezogen, wozu das durchführende Vereinsmitglied immer seine persönlichen Einkaufsausweise benutzt hat, um diese Grosshandelspreise zu bekommen. Die Belege wurden bisher auch gebucht, obwohl sie damit ja über 150€ sind und nicht auf den Verein lauten. Auch wurden bei Großeinkäufen für die Jahrmärkte schon mal Kassenbons mit mehreren hundert Euro erzeugt.
Meine Fragen: Ist es richtig, dass ich das zukünftig nicht mehr anerkennen kann und wir
1. bei SelGros und Metro eben neue Ausweise auf den Verein beschaffen müssen, damit die Rechnungen konkret auf den Verein lauten?
2. bei Kassenbons über 150€ auch dann eine eigenständige Rechnung gebraucht wird, wenn alle notwendigen Angaben komplett drauf sind, nur eben der Leistungsempfänger nicht, weil es eben nur ein Bon ist?
Wie strikt sieht das das Finanzamt? Umsatzsteuertechnisch haben wir zwar alles richtig abgeführt und bezahlt, aber bzgl. der Qualität unserer Rechnungen, naja?
Ich bitte Sie um Ihre Erfahrung und Einschätzung.

Re: Rechnungen über 150€ auf Mitglied des Vereins lautend
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.04.2016

Wenn die Rechnungen (mit Ausnahme der Kleinbeträge bis 150 Euro) nicht auf den Verein lautet, können sie steuerlich nicht berücksichtigt werden. Es gibt für die vorliegenden Belege nur die Möglichkeit, dass das Mitglied den Einkauf weiterberechnet, also selbst eine Rechnung auf den Verein ausstellt..
Das Problem besteht gerade bezüglich der Umsatzsteuer. Weil es hier nach § 14 UStG klare Vorgaben gibt.