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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Rechnungen (mit Ausnahme der Kleinbeträge > bis 150 Euro) nicht auf den Verein lautet, können > sie steuerlich nicht berücksichtigt werden. Es > gibt für die vorliegenden Belege nur die > Möglichkeit, dass das Mitglied den Einkauf > weiterberechnet, also selbst eine Rechnung auf den > Verein ausstellt.. > Das Problem besteht gerade bezüglich der > Umsatzsteuer. Weil es hier nach § 14 UStG klare > Vorgaben gibt.
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