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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spendenbescheinigung erst ab Datum Freistellungsbescheid
von: Christine Garve-Liebig ()
Datum: 16.11.2015

Hallo Herr Pfeffer,

Einem Verein, dem noch kein (vorläufiger) Freistellungsbescheid vorliegt, sind schon einige Spenden überwiesen worden. Mit dem Bescheid ist laut Finanzamt bald zu rechnen.
Dürfen Spendenbescheinigungen nur für die Spenden ausgestellt werden, die ab dem Bescheiddatum eingegangen sind?

Wenn die Spender unter der Voraussetzung gespendet haben, dass sie eine Bescheinigung erhalten, müssten die Spenden zurück überwiesen werden?

Danke und freundliche Grüße,
Christine Garve-Liebig

Re: Spendenbescheinigung erst ab Datum Freistellungsbescheid
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.11.2015

Ja, Spendenbescheinigungen dürfen erst ab dem Datum des Freistellungsbescheids ausgestellt werden.
Es gäbe also nur die Möglichkeit, die Zahlungen wie ein Darlehen zu behandeln, sie zurückzuzahlen und dann erst die erneute Zahlung als Spende zu quittieren.