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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, Spendenbescheinigungen dürfen erst ab dem > Datum des Freistellungsbescheids ausgestellt > werden. > Es gäbe also nur die Möglichkeit, die Zahlungen > wie ein Darlehen zu behandeln, sie zurückzuzahlen > und dann erst die erneute Zahlung als Spende zu > quittieren.
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