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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Christine Garve-Liebig schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > Einem Verein, dem noch kein (vorläufiger) > Freistellungsbescheid vorliegt, sind schon einige > Spenden überwiesen worden. Mit dem Bescheid ist > laut Finanzamt bald zu rechnen. > Dürfen Spendenbescheinigungen nur für die Spenden > ausgestellt werden, die ab dem Bescheiddatum > eingegangen sind? > > Wenn die Spender unter der Voraussetzung gespendet > haben, dass sie eine Bescheinigung erhalten, > müssten die Spenden zurück überwiesen werden? > > Danke und freundliche Grüße, > Christine Garve-Liebig
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