Aufwendungen Sportler
von: JSWRainer ()
Datum: 23.03.2015
Nach dem Spitzengespräch in Bezug auf den Mindestlohn wurde geäußert, dass Sportler bei Zahlung von Aufwandsentschädigungen u.U. nicht als Mini-Jobber angemeldet werden sollten, sondern ihre Aufwendungen gelten machen sollen.
Was heißt das für die Praxis ?
Der Verein zahlt steuer- und sozialversicherungsfrei aus und der Spieler muss die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben ?
Was kann er als Aufwand geltend machen ?
Fahrten zum Training / Spielort, Reinigungskosten, Sportartikel ? In welcher Höhe ?