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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufwendungen Sportler
von: JSWRainer ()
Datum: 23.03.2015

Nach dem Spitzengespräch in Bezug auf den Mindestlohn wurde geäußert, dass Sportler bei Zahlung von Aufwandsentschädigungen u.U. nicht als Mini-Jobber angemeldet werden sollten, sondern ihre Aufwendungen gelten machen sollen.
Was heißt das für die Praxis ?
Der Verein zahlt steuer- und sozialversicherungsfrei aus und der Spieler muss die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben ?
Was kann er als Aufwand geltend machen ?
Fahrten zum Training / Spielort, Reinigungskosten, Sportartikel ? In welcher Höhe ?

Re: Aufwendungen Sportler
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.03.2015

Leider haben DOSB, DFB und BMAS genau diese Fragen offen gelassen.
Ein Aufwandsersatz mit entsprechenden Einzelnachweisen (z.B. für Fahrtkosten oder Sportkleidung) war schon bisher steuerfrei und wurde auch nicht als Vergütung behandelt (deswegen kein Mindestlohn).
Für Sportler hat der GKV-Spitzenverband einen pauschalen Aufwandsersatz bis 200 Euro pro Monat anerkannt. Das ist aber eine Freigrenze und kein Freibetrag.
Es bleibt also zunächst bei der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht für alle Zahlungen über 200 Euro monatlich (z.B. in Form eine Minijob-Abrechnung). Lediglich der Mindestlohn soll nicht angewendet werden.
Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür nicht - das BMAS macht also eine Vorgabe par ordre du mufti.