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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Leider haben DOSB, DFB und BMAS genau diese Fragen > offen gelassen. > Ein Aufwandsersatz mit entsprechenden > Einzelnachweisen (z.B. für Fahrtkosten oder > Sportkleidung) war schon bisher steuerfrei und > wurde auch nicht als Vergütung behandelt (deswegen > kein Mindestlohn). > Für Sportler hat der GKV-Spitzenverband einen > pauschalen Aufwandsersatz bis 200 Euro pro Monat > anerkannt. Das ist aber eine Freigrenze und kein > Freibetrag. > Es bleibt also zunächst bei der Lohnsteuer- und > Sozialversicherungspflicht für alle Zahlungen über > 200 Euro monatlich (z.B. in Form eine > Minijob-Abrechnung). Lediglich der Mindestlohn > soll nicht angewendet werden. > Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür nicht - > das BMAS macht also eine Vorgabe par ordre du > mufti.
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