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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
JSWRainer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nach dem Spitzengespräch in Bezug auf den > Mindestlohn wurde geäußert, dass Sportler bei > Zahlung von Aufwandsentschädigungen u.U. nicht als > Mini-Jobber angemeldet werden sollten, sondern > ihre Aufwendungen gelten machen sollen. > Was heißt das für die Praxis ? > Der Verein zahlt steuer- und > sozialversicherungsfrei aus und der Spieler muss > die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung > angeben ? > Was kann er als Aufwand geltend machen ? > Fahrten zum Training / Spielort, Reinigungskosten, > Sportartikel ? In welcher Höhe ?
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