Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Nichtaufgriffsgrenze
von: adler ()
Datum: 06.03.2015

Hallo,
es gibt ja die Nichtaufgriffsgrenze von max. 200 € pro Monat für pauschalen Aufwandsersatz. Kann im
Rahmen dieser Grenze auch den Mitgliedern des Vorstands eine pauschale Aufwandsentschädigung
von 150 € pro Monat gezahlt werden? Und blieben diese Zahlungen dann steuer- und sozialversicherungsfrei?
Oder wie muss man das dann gestalten, da der Jahresbetrag ja über die Ehrenamtspauschale hinaus geht.

Für hilfreiche Antworten sehr dankbar,
adler

Re: Nichtaufgriffsgrenze
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.03.2015

Diese Nichtaufgriffsgrenze basiert auf einer Festlegung des GKV-Spitzenverbandes speziell für Amateursportler. Sie kann also nicht auf andere Fälle übertragen werden.
Immerhin gibt es für den Vorstand den Ehrenamtsfreibetrag, der ja für Sportler nicht gilt.

Re: Nichtaufgriffsgrenze
von: adler ()
Datum: 07.03.2015

Danke für die schnelle Antwort. Eine Zusatzfrage hätte ich dann noch:

Mit der Ehrenamtspauschale können ja maximal 60 € pro Monat gezahlt werden. Bei vorgesehenen 150 €
Aufwandsentschädigung verbleiben dann noch 90 € pro Monat. Wie können die gezahlt werden? Geht das
nur über "450-Euro-Job"? Und gilt dann das Mindestlohngesetz?

Viele Grüße,
adler

Re: Nichtaufgriffsgrenze
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.03.2015

Ja, nach bisherigem Stand gilt das Mindestlohngesetz für alle Zahlungen, die über die steuerfreien Pauschalen hinausgehen.