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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
adler schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > es gibt ja die Nichtaufgriffsgrenze von max. 200 € > pro Monat für pauschalen Aufwandsersatz. Kann im > Rahmen dieser Grenze auch den Mitgliedern des > Vorstands eine pauschale Aufwandsentschädigung > von 150 € pro Monat gezahlt werden? Und blieben > diese Zahlungen dann steuer- und > sozialversicherungsfrei? > Oder wie muss man das dann gestalten, da der > Jahresbetrag ja über die Ehrenamtspauschale hinaus > geht. > > Für hilfreiche Antworten sehr dankbar, > adler
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