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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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adler schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für die schnelle Antwort. Eine Zusatzfrage > hätte ich dann noch: > > Mit der Ehrenamtspauschale können ja maximal 60 € > pro Monat gezahlt werden. Bei vorgesehenen 150 € > Aufwandsentschädigung verbleiben dann noch 90 € > pro Monat. Wie können die gezahlt werden? Geht das > > nur über "450-Euro-Job"? Und gilt dann das > Mindestlohngesetz? > > Viele Grüße, > adler
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