Nichtaufgriffsgrenze
von: adler ()
Datum: 06.03.2015
Hallo,
es gibt ja die Nichtaufgriffsgrenze von max. 200 € pro Monat für pauschalen Aufwandsersatz. Kann im
Rahmen dieser Grenze auch den Mitgliedern des Vorstands eine pauschale Aufwandsentschädigung
von 150 € pro Monat gezahlt werden? Und blieben diese Zahlungen dann steuer- und sozialversicherungsfrei?
Oder wie muss man das dann gestalten, da der Jahresbetrag ja über die Ehrenamtspauschale hinaus geht.
Für hilfreiche Antworten sehr dankbar,
adler