Steuernspenden
von: Axel ()
Datum: 15.02.2015
Gemeinnützigen Einrichtungen sind zugänglich für alle Geldmittelbeschaffungsmassnahmen.
Um ehrenamtliche Arbeit entgeltlich gestalten zu können gibt es doch, so meine Anfrage die Übungsleiterpauschale, derzeit begrenzt auf 2.400 p.a.
desweiteren sind 720 Euro jährlich für die Vorstandsmitglieder und darüberhinaus Sachspenden und Aufwandsersatz möglich.
Darf ein Lehrer mit Einkommen von 40.000 und mehr p.a. Spenden in Höhe von z.B. 4000 leisten und dann die hier rubrifizierten 2400 und 720 (als Vereinsmitglied) sich
ehrenamtlich entgelten lassen und gleichzeitig bei seinem individuellen Steuersatz, hier ab 40 %, mit einer Steuerersparnis seinen Aufwand nach Steuern
ins positive oder gleich null, (wenn er nur die Übungsleiterpauschale in Anspruch nimmt) gegenrechnen ?
Zusatzfrage: Gilt das auch für die Gemeinnützigen GmbHs?
Über eine rege Teilnahme freut sich über die Antwort
Axel GARTZ