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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuernspenden
von: Axel ()
Datum: 15.02.2015

Gemeinnützigen Einrichtungen sind zugänglich für alle Geldmittelbeschaffungsmassnahmen.
Um ehrenamtliche Arbeit entgeltlich gestalten zu können gibt es doch, so meine Anfrage die Übungsleiterpauschale, derzeit begrenzt auf 2.400 p.a.
desweiteren sind 720 Euro jährlich für die Vorstandsmitglieder und darüberhinaus Sachspenden und Aufwandsersatz möglich.
Darf ein Lehrer mit Einkommen von 40.000 und mehr p.a. Spenden in Höhe von z.B. 4000 leisten und dann die hier rubrifizierten 2400 und 720 (als Vereinsmitglied) sich
ehrenamtlich entgelten lassen und gleichzeitig bei seinem individuellen Steuersatz, hier ab 40 %, mit einer Steuerersparnis seinen Aufwand nach Steuern
ins positive oder gleich null, (wenn er nur die Übungsleiterpauschale in Anspruch nimmt) gegenrechnen ?
Zusatzfrage: Gilt das auch für die Gemeinnützigen GmbHs?
Über eine rege Teilnahme freut sich über die Antwort
Axel GARTZ

Re: Steuernspenden
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.02.2015

Spenden (die nicht aus Betriebsvermögen kommen) sind nur bis maximal 20% der jährlichen Einkünfte steuerlich abzugsfähig. Das gilt auch für gemeinnützige GmbH.
Die Steuerbelastung durch Spenden auf Null zu reduzieren, geht also nur bei sehr geringem Einkommen (Reduktion des steuerpflichtigen Einkommens auf den Grundfreibetrag)

Die einzige Ausnahme sind Stiftungen. Dort können Spenden in den Vermögensstock bis zu einer Million abgesetzt werden.

Ansonsten gilt immer: Spenden mindert die steuerpflichtigen Einkünfte, nicht unmittelbar die Steuerbelastung.
Selbst beim Höchststeuersatz (davon ist man mit einem Einkommen von 40.000 EUR aber weit entfernt) muss man also mehr als doppelt so viel spenden, wie man Steuern spart.
Eher verarmt also der Spender als der Fiskus.