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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Spenden (die nicht aus Betriebsvermögen kommen) > sind nur bis maximal 20% der jährlichen Einkünfte > steuerlich abzugsfähig. Das gilt auch für > gemeinnützige GmbH. > Die Steuerbelastung durch Spenden auf Null zu > reduzieren, geht also nur bei sehr geringem > Einkommen (Reduktion des steuerpflichtigen > Einkommens auf den Grundfreibetrag) > > Die einzige Ausnahme sind Stiftungen. Dort können > Spenden in den Vermögensstock bis zu einer Million > abgesetzt werden. > > Ansonsten gilt immer: Spenden mindert die > steuerpflichtigen Einkünfte, nicht unmittelbar die > Steuerbelastung. > Selbst beim Höchststeuersatz (davon ist man mit > einem Einkommen von 40.000 EUR aber weit entfernt) > muss man also mehr als doppelt so viel spenden, > wie man Steuern spart. > Eher verarmt also der Spender als der Fiskus.
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