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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Axel schrieb: ------------------------------------------------------- > Gemeinnützigen Einrichtungen sind zugänglich für > alle Geldmittelbeschaffungsmassnahmen. > Um ehrenamtliche Arbeit entgeltlich gestalten zu > können gibt es doch, so meine Anfrage die > Übungsleiterpauschale, derzeit begrenzt auf 2.400 > p.a. > desweiteren sind 720 Euro jährlich für die > Vorstandsmitglieder und darüberhinaus Sachspenden > und Aufwandsersatz möglich. > Darf ein Lehrer mit Einkommen von 40.000 und mehr > p.a. Spenden in Höhe von z.B. 4000 leisten und > dann die hier rubrifizierten 2400 und 720 (als > Vereinsmitglied) sich > ehrenamtlich entgelten lassen und gleichzeitig bei > seinem individuellen Steuersatz, hier ab 40 %, > mit einer Steuerersparnis seinen Aufwand nach > Steuern > ins positive oder gleich null, (wenn er nur die > Übungsleiterpauschale in Anspruch nimmt) > gegenrechnen ? > Zusatzfrage: Gilt das auch für die Gemeinnützigen > GmbHs? > Über eine rege Teilnahme freut sich über die > Antwort > Axel GARTZ
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