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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gesamteinnahmen > 35.000
von: znktf ()
Datum: 20.08.2014

Hallo,

sitze gerade an der Steuererklärung (GEM 1) für unseren Verein.

Die Gesamteinnahmen betragen mehr als 35.000 Euro, die Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben aber nicht mehr als 35.000 Euro.

Hat das für den Verein steuerliche Konsequenzen?

Grüße

Re: Gesamteinnahmen > 35.000
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.08.2014

Nein, bei der Körperschaft und Gewerbesteuer nicht. Das ist ja gerade die Funktion der Umsatzfreigrenze.
Allerdings kann eine Umsatzsteuerpflicht entstanden sein.

Re: Gesamteinnahmen > 35.000
von: znktf ()
Datum: 20.08.2014

Hallo,

ok, was heisst könnte? Woran wird das Finanzamt das festmachen?

Grüße

Re: Gesamteinnahmen > 35.000
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.08.2014

Worin bestanden denn die Einnahmen? Also welche Leistungen wurden damit vergütet?
Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse sind in der Regel nicht umsatzsteuerbar. Einnahmen in Zweckbetrieben vielfach befreit. Für den Rest greift u.U. die Kleinunternehmergrenze.

Re: Gesamteinnahmen > 35.000
von: znktf ()
Datum: 20.08.2014

Hallo,

ein Großteil der Einnahmen ergibt sich aus Mitgliedsbeiträgen, Aufnahmegebühren und Spenden. Ein kleinerer Posten (knapp 7.000 Euro) fällt unter den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Grüße

Re: Gesamteinnahmen > 35.000
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.08.2014

Wenn die wirtschaftlichen Einnahmen nur 7.000 Euro betragen, liegen sie unterhalb der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro. Es ist also auch keine Umsatzsteuer fällig.

Re: Gesamteinnahmen > 35.000
von: znktf ()
Datum: 20.08.2014

Alles klar. Vielen Dank!