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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spende für eine Leistung
von: Paula ()
Datum: 25.08.2014

Hallo Herr Pfeffer,

als gemeinnütziger Verein haben wir einem anderen gemeinnützigen Verein ein Seminar gespendet. Hierüber erhalten wir eine Spendenbescheinigung des anderen Vereins. Ist es korrekt dem anderen Verein nun eine Rechnung zu stellen, damit diese uns daraufhin eine Spendenbescheinigung ausstellen? Wenn eine Rechnung von uns über die Leistung gestellt werden muss, müssen wir dann auf der Rechnung vermerken, dass die Leistung gespendet wurde?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Re: Spende für eine Leistung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.08.2014

Da der Steuerabzug keine Rolle spielt, wird keine Spendenbescheinigung im Sinn des § 10b Einkommensteuergesetz benötigt.
Sie können also sowohl die Leistung ganz ohne Rechnung erbringen, als auch die Rechnung stellen und auf die Bezahlung verzichten. Beide ist durch Regelungen zur Mittelweitergabe in § 58 Nr. 2 gedeckt.

Re: Spende für eine Leistung
von: Paula ()
Datum: 25.08.2014

Hallo Herr Pfeffer,

kann ich auf der Rechnung vermerken, dass wir auf die Bezahlung verzichten und den Betrag spenden?

Re: Spende für eine Leistung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.08.2014

Ja, das ist o.k.. Es kann auf die Rechnung aber auch wie gesagt ganz verzichtet werden.

Re: Spende für eine Leistung
von: Paula ()
Datum: 27.08.2014

Vielen Dank!