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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die wirtschaftlichen Einnahmen nur 7.000 Euro > betragen, liegen sie unterhalb der > Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro. Es ist > also auch keine Umsatzsteuer fällig.
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