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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sportliche Veranstaltung
von: Kirstin Lux ()
Datum: 13.02.2012

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
ich habe bei einem Sportverein 2008 auf die Grenze des § 67a Abs. 1 S. 1 AO gem. Abs. 2 verzichtet. Es sind Einnahmen in Höhe von 43.000 € angefallen, es gab keine bezahlten Sportler. Der Zweckbetrieb wurde vom Finanzamt anerkannt.
Nun befinden wir uns noch in dem 5-Jahres Zeitraum der Bindung und jetzt (2012) werden bezahlte Sportler teilnehmen. Jedoch wird die 35.000 € Grenze bei den Einnahmen nicht überschritten. Kommt dann automatisch § 67a Abs. 1 AO wieder zum tragen und es bleibt beim Zweckbetrieb, oder entsteht jetzt trotzem ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?

Zudem handelt es sich um eine Meisterschaftsrunde. Bisher hat das Finanzamt auch die Kosten der Auswärtsspiele als Ausgabe im Zweckbetrieb nicht beanstandet. Dabei wird ja ausdrücklich hingewiesen, dass jedes einzelne Meisterschaftsspiel als eigene sportliche Veranstaltung gilt. Ohne die Auswärtsspiele (ohne Einnahmen) würde es ja auch nicht die sportlichen Veranstaltungen (Heimspiele) geben.
Haben Sie da Erfahrungen wie andere Finanzämter/Sporvereine dies handhaben?
Steuerlicher Nutzen war bisher nur der Abzug der Vorsteuer aus den Reisekosten. Falls es zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb umqualifiziert wird, habe ich ein Problem mit dem Verlust, der nicht ausgeglichen werden kann. Dann müsste ich doch versuchen die Auswärtsspiele im Ideellen Bereich unterzubringen, aber dann wird das Finanzamt bei einem Vergleich mit den Vorjahren nachfragen, das möchte ich vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

K. Lux

Re: Sportliche Veranstaltung
von: ugoetze ()
Datum: 14.02.2012

Kirstin Lux schrieb:
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Moin Frau Lux,
> ich habe bei einem Sportverein 2008 auf die Grenze
> des § 67a Abs. 1 S. 1 AO gem. Abs. 2 verzichtet.
> Es sind Einnahmen in Höhe von 43.000 € angefallen,
> es gab keine bezahlten Sportler. Der Zweckbetrieb
> wurde vom Finanzamt anerkannt.
> Nun befinden wir uns noch in dem 5-Jahres Zeitraum
> der Bindung und jetzt (2012) werden bezahlte
> Sportler teilnehmen.
Die Bindung der Option beträgt nach § 67a Abs. 2: 5 Veranlagungszeiträume. Sie sind also noch bis einschließlich 2012 an die Option gebunden.
> Jedoch wird die 35.000 €
> Grenze bei den Einnahmen nicht überschritten.
> Kommt dann automatisch § 67a Abs. 1 AO wieder zum
> tragen und es bleibt beim Zweckbetrieb, oder
> entsteht jetzt trotzem ein wirtschaftlicher
> Geschäftsbetrieb?
Richtig, die Option besagt, dass alle sportlichen Veranstaltungen an denen mindestens ein bezahlter Sportler teilnimmt (Vereinsmitglieder mit durchschnittlich mehr als 400,00 Euro im Monat) dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind.
>
> Zudem handelt es sich um eine Meisterschaftsrunde.
> Bisher hat das Finanzamt auch die Kosten der
> Auswärtsspiele als Ausgabe im Zweckbetrieb nicht
> beanstandet.
Das ist korrekt, weil alle sportlichen Veranstaltungen wegen der Option bisher dem ZB zuzuordnen waren, solange kein bezahlter Sportler teilnahm.
> Dabei wird ja ausdrücklich
> hingewiesen, dass jedes einzelne
> Meisterschaftsspiel als eigene sportliche
> Veranstaltung gilt. Ohne die Auswärtsspiele (ohne
> Einnahmen) würde es ja auch nicht die sportlichen
> Veranstaltungen (Heimspiele) geben.
> Haben Sie da Erfahrungen wie andere
> Finanzämter/Sporvereine dies handhaben?
Sie ermitteln den Gewinn jedes Heim- und Auswärtsspiels und addieren die Ergebnisse. Die übrigen Spiele werden dem Zweckbetrieb zugerechnet.
> Steuerlicher Nutzen war bisher nur der Abzug der
> Vorsteuer aus den Reisekosten.
Die umsatzsteuerrechtliche Handhabung ist ein Thema für sich. Um diese Frage qualifiziert zu beantworten, fehlen mir Angaben zum Sachverhalt.
> Falls es zum
> wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb umqualifiziert
> wird, habe ich ein Problem mit dem Verlust, der
> nicht ausgeglichen werden kann. Dann müsste ich
> doch versuchen die Auswärtsspiele im Ideellen
> Bereich unterzubringen, aber dann wird das
> Finanzamt bei einem Vergleich mit den Vorjahren
> nachfragen, das möchte ich vermeiden.
Sportliche Veranstaltungen sind immer ein wirtschaftlicher GB gemäß § 14 AO, sie sind nur im Jugendbereich dem ideellen Bereich zuzuordnen. Es bleibt bei der Unterscheidung ZB oder wiGB.

Auch die Trainingsaufwendungen, an denen mindestens 1 bezahlter Sportler teilnimmt, sind dem wiGB zuzuordnen.
Sie müssten prüfen, inwieweit die Verluste gemeinnützigkeitsrechtlich unbeanstandet bleiben können, weil entweder 6 Jahre zurück damalige Gewinne gegengerechnet werden können oder weil Aufwendungen dem wiGB ertragsteuerlich zugerechnet werden, die gemeinnützigkeitsrechtlich in gleicher Höhe auch angefallen wären, wenn kein bezahlter Sportler teilgenommen hätte.

Gegebenenfalls sollten Sie den Verlust 2012 durch eine Umlage oder Sponsoring-Einnahmen abdecken und 2013 wieder die Grundregelung des § 67a AO anwenden, wenn dann die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen weniger als 35.000 Euro betragen.

fg

>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> K. Lux