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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Kirstin Lux schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > Moin Frau Lux, > > ich habe bei einem Sportverein 2008 auf die > Grenze > > des § 67a Abs. 1 S. 1 AO gem. Abs. 2 > verzichtet. > > Es sind Einnahmen in Höhe von 43.000 € > angefallen, > > es gab keine bezahlten Sportler. Der > Zweckbetrieb > > wurde vom Finanzamt anerkannt. > > Nun befinden wir uns noch in dem 5-Jahres > Zeitraum > > der Bindung und jetzt (2012) werden bezahlte > > Sportler teilnehmen. > Die Bindung der Option beträgt nach § 67a Abs. 2: > 5 Veranlagungszeiträume. Sie sind also noch bis > einschließlich 2012 an die Option gebunden. > > Jedoch wird die 35.000 € > > Grenze bei den Einnahmen nicht überschritten. > > Kommt dann automatisch § 67a Abs. 1 AO wieder > zum > > tragen und es bleibt beim Zweckbetrieb, oder > > entsteht jetzt trotzem ein wirtschaftlicher > > Geschäftsbetrieb? > Richtig, die Option besagt, dass alle sportlichen > Veranstaltungen an denen mindestens ein bezahlter > Sportler teilnimmt (Vereinsmitglieder mit > durchschnittlich mehr als 400,00 Euro im Monat) > dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen > sind. > > > > Zudem handelt es sich um eine > Meisterschaftsrunde. > > Bisher hat das Finanzamt auch die Kosten der > > Auswärtsspiele als Ausgabe im Zweckbetrieb > nicht > > beanstandet. > Das ist korrekt, weil alle sportlichen > Veranstaltungen wegen der Option bisher dem ZB > zuzuordnen waren, solange kein bezahlter Sportler > teilnahm. > > Dabei wird ja ausdrücklich > > hingewiesen, dass jedes einzelne > > Meisterschaftsspiel als eigene sportliche > > Veranstaltung gilt. Ohne die Auswärtsspiele > (ohne > > Einnahmen) würde es ja auch nicht die > sportlichen > > Veranstaltungen (Heimspiele) geben. > > Haben Sie da Erfahrungen wie andere > > Finanzämter/Sporvereine dies handhaben? > Sie ermitteln den Gewinn jedes Heim- und > Auswärtsspiels und addieren die Ergebnisse. Die > übrigen Spiele werden dem Zweckbetrieb > zugerechnet. > > Steuerlicher Nutzen war bisher nur der Abzug > der > > Vorsteuer aus den Reisekosten. > Die umsatzsteuerrechtliche Handhabung ist ein > Thema für sich. Um diese Frage qualifiziert zu > beantworten, fehlen mir Angaben zum Sachverhalt. > > Falls es zum > > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb > umqualifiziert > > wird, habe ich ein Problem mit dem Verlust, der > > nicht ausgeglichen werden kann. Dann müsste ich > > doch versuchen die Auswärtsspiele im Ideellen > > Bereich unterzubringen, aber dann wird das > > Finanzamt bei einem Vergleich mit den Vorjahren > > nachfragen, das möchte ich vermeiden. > Sportliche Veranstaltungen sind immer ein > wirtschaftlicher GB gemäß § 14 AO, sie sind nur im > Jugendbereich dem ideellen Bereich zuzuordnen. Es > bleibt bei der Unterscheidung ZB oder wiGB. > > Auch die Trainingsaufwendungen, an denen > mindestens 1 bezahlter Sportler teilnimmt, sind > dem wiGB zuzuordnen. > Sie müssten prüfen, inwieweit die Verluste > gemeinnützigkeitsrechtlich unbeanstandet bleiben > können, weil entweder 6 Jahre zurück damalige > Gewinne gegengerechnet werden können oder weil > Aufwendungen dem wiGB ertragsteuerlich zugerechnet > werden, die gemeinnützigkeitsrechtlich in gleicher > Höhe auch angefallen wären, wenn kein bezahlter > Sportler teilgenommen hätte. > > Gegebenenfalls sollten Sie den Verlust 2012 durch > eine Umlage oder Sponsoring-Einnahmen abdecken und > 2013 wieder die Grundregelung des § 67a AO > anwenden, wenn dann die Einnahmen aus sportlichen > Veranstaltungen weniger als 35.000 Euro betragen. > > fg > > > > > Mit freundlichen Grüßen > > > > K. Lux
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